Aktualisierte Hinweise während der Corona-Pandemie
Liebe Feuerwehrkameradinnen und -kameraden,
bitte beachtet die neuen Hinweise zur Corona-Pandemie:
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Die Bayerische Staatsregierung hat mit der am 24. November 2021 in Kraft getretenen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) auf die besorgniserregende pandemische Situation in Bayern reagiert. Das sehr dynamische Infektionsgeschehen mit nahezu täglich neuen Höchstständen und einer Überlastung der Krankenhäuser, die auch nicht an Covid-19 erkrankte Patienten trifft, erforderte eine nochmalige Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen. Insbesondere wurde in vielen Bereichen nunmehr ein 2G- bzw. 2G plus-Prinzip eingeführt.
Für den Feuerwehrdienst sowie für Feuerwehrvereinsaktivitäten gelten im Einzelnen folgende Regelungen:
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